Lizenzvertrag für Software der digitronic computersysteme gmbh (digitronic)
WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieses digitronic-Lizenzabkommen (dLA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und digitronic für die oben bezeichnete digitronic-Software, die Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentationen im Online- oder elektronischen Format umfasst (Produkt). Indem Sie das Produkt installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses dLAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses dLAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Produkt zu installieren oder zu verwenden.
Produktlizenz
Das Produkt ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das Produkt wird lizenziert, nicht verkauft.
Lizenzeinräumung
Durch dieses dLA werden Ihnen die folgenden Rechte eingeräumt:
Sie sind berechtigt, entsprechend der erworbenen Lizenzen das Produkt zu installieren und zu verwenden. Bei einer Testversion sind die Nutzungsrechte an dem Produkt auf 30 Tage begrenzt.
Sie sind berechtigt, Kopien des Produkts herzustellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass
- jede Kopie unverfälscht und vollständig ist, einschließlich des Setup-Programms von digitronic und aller Urheberrechts- und Markenschutzhinweise;
- das Produkt nur als Teil Ihrer eigenen Softwareanwendung (Anwendung) weitergegeben wird;
- Sie den weiteren Vertrieb des Produkts durch Ihre Endkunden untersagen;
- Sie weder den Namen, noch das Logo oder die Marken von digitronic verwenden, um Ihre Anwendung zu vermarkten;
- Sie einen gültigen Urheberrechtsvermerk in Ihre Anwendung aufnehmen und
- Sie digitronic von und vor allen Ansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten, inklusive Anwaltsgebühren, zu denen es aufgrund der Verwendung oder dem Vertrieb Ihrer Anwendung kommt, freistellen, entschädigen und schützen und die Lizenzgebühren an digitronic entrichten.
Beschreibung anderer Rechte und Einschränkungen
Sie sind nicht berechtigt, das Produkt zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
Sie sind nicht berechtigt, das Produkt zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Sie sind nicht berechtigt das Produkt an einem Arbeitsplatz zu verwenden, für den keine Genehmigung erteilt wurde.
Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem dLA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses dLAs zu. Unbeschadet sonstiger Rechte ist digitronic berechtigt, dieses dLA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses dLAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des Produkts und alle seine Komponenten zu vernichten.
Urheberrecht
Alle Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte an dem Produkt und allen Kopien davon, liegen bei digitronic oder deren Lieferanten. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des Produkts zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieses dLA räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. digitronic behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
Haftungsausschluss
digitronic übernimmt keine Gewähr, dass das Produkt auf jedem Rechnersystem, jeder Umgebung und mit jedem anderen Programm zusammenarbeitet.
Auch haftet digitronic nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung des vorliegenden Produkts ergeben. Dies schließt den Verlust von Geschäftsgewinnen, die Unterbrechung der geschäftlichen Abläufe, den Verlust von Daten sowie alle übrigen materiellen und ideellen Verluste und deren Folgeschäden ein.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn.
Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen.
Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der von digitronic ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders oder Dritter zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten.
Bei Auslieferung per System-CD garantiert digitronic, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die System-CD frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
digitronic gewährleistet weiterhin, dass das Programm korrekt auf CD aufgezeichnet worden ist. digitronic übernimmt keine Haftung dafür, dass das Produkt für die vorgesehenen Aufgaben geeignet ist.
digitronic steht dafür ein, dass das Produkt frei von Drittrechten ist, die dessen Nutzung einschränken.
Alle bereitgestellten Treiber für Tastaturen, Kartenleser und sonstige Authentisierungsgeräte unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Hardwareherstellers.
Sollte eine System-CD von vornherein fehlerhaft sein, so leistet digitronic Ersatzlieferung. Voraussetzung ist, dass dieser Fehler innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum digitronic angezeigt wird. Jede weitere Haftung für Mängel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass digitronic vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.