Chemnitz, den 18.03.2021
Jedes Krankenhaus wird kurz- oder langfristig auf Digitalisierung umstellen (müssen). Bis zum 31. Dezember 2021 können sich Krankenhäuser – unabhängig von ihrer Bettenzahl – verschiedene Bereiche der Digitalisierung fördern lassen. Ziel ist es, die IT- bzw. Cybersicherheit in Krankenhäusern, die nicht zu den Kritischen Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz gehören sowie in Hochschulkliniken zu verbessern. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundenen Prozesse sollen deshalb auch Krankenhäuser, die nicht zur Kritischen Infrastruktur nach dem BSI-Gesetz gehören, berücksichtig werden. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV)
Bereiche, die über den Krankenhauszukunftsfond gefördert werden (Fördertatbestände), sind u.a.:
- Patientenportale
- Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
- Digitales Medikationsmanagement
- Digitale Leistungsanforderungen
- Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
- IT-Sicherheit
Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass unabhängig vom letzten Punkt auch bei den restlichen Fördertatbeständen jeweils 15% der Projektsumme in IT-Sicherheitsmaßnahmen investiert werden müssen. Dabei geht es um die Sicherstellung der Verfügbarkeit, Unversehrtheit und Vertraulichkeit von sensiblen Informationen.
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Software
- Beratung
- Schulung
- Wartungskosten
- Lizenzkosten (bis zu 3 Jahre)
Höhe und Zeitraum der Förderung
Anträge auf Förderung der o.g. Fördertatbestände können noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt werden. Die Umsetzung der bewilligten Maßnahmen muss dann bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen. 70% der bewilligten Kosten werden aus dem Krankenhauszukunftsfond finanziert. Die restlichen 30% trägt das Land und/oder der Krankenhausträger je nach Höhe des verfügbaren Fördermitteltopfes. Hier empfehlen wir allerdings dringend, sich vorher bei Ihrer zuständigen Landesbehörde zu informieren.
Das Formular zur Anmeldung eines Förderbedarfs aus dem Krankenhauszukunftsfonds sowie weitere Informationen und einen Leitfaden zur Beantragung finden Sie unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1/
Wir sind Ihr zertifizierter Partner für IT-Sicherheit
Wir freuen uns, dass wir nach erfolgreicher Teilnahme am Krankenhauszukunftsfonds-Schulungsprogramm als zertifizierter Partner für IT-Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes zur Verfügung stehen. Mit unseren Softwarelösungen zur Schaffung von Vertraulichkeit sensibler Daten sowie unserer Beratungskompetenz im Bereich IT-Sicherheit meistern wir mit Ihnen gemeinsam die Herausforderung der sicheren Digitalisierung in Krankenhäusern. Was wir ganz konkret für Sie und die IT-Sicherheit in Ihrem Krankenhaus tun können, erfahren Sie in unserem Fact-Sheet.
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